Gesetzlich Krankenversicherte
Als gesetzlich Krankenversicherter können Sie vor Beginn der "eigentlichen" Psychotherapie bis zu fünf Probesitzungen (sogenannte probatorische Sitzungen) in Anspruch nehmen. Diese müssen nicht bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden, Sie benötigen lediglich Ihre Krankenversicherungskarte.
Die probatorischen Sitzungen dienen dazu, dass sich Patient und Therapeut besser kennen lernen und entscheiden können, ob sie zueinander "passen". Weiterhin geht es darum zu klären, ob eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt und dementsprechend eine Psychotherapie indiziert ist.
Die "eigentliche" Psychotherapie muß bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Hierfür wird unter anderen vom Therapeuten nach den probatorischen Sitzungen ein Bericht verfasst, der an einen Gutachter geht. Fällt die Begutachtung "positiv" aus, d.h. sieht der Gutachter auch die Notwendigkeit einer Behandlung und stimmt der Therapieplanung des Therapeuten zu, so werden die Kosten für die Psychotherapie von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Privat Krankenversicherte / Beihilfeberechtigte:
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beachten Sie bitte, dass je nach abgeschlossenem Tarif, die psychotherapeutischen Leistungen einer privaten Krankenkasse variieren. Bitte erkundigen Sie sich daher vor Antritt der Therapie, ob und unter welchen Bedingungen Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt.
Sollten Sie über eine Beihilfestelle versichert sein, können Sie die Informationen und notwendigen Formulare auch von der Homepage der Beihilfestelle herunterladen.
Selbstzahler:
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Psychotherapeutische Praxis
Dipl.-Psych. Carsten Heppner
Volmestraße 55
58579 Schalksmühle
Telefon:
(02355) 529 65 69
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